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Verantwortlichkeit bei Elektroinstallationen

Die seit Anfang 2002 geltende Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bestimmt: 

  • Die elektrischen Installationen dürfen im normalen Betrieb und im voraussehbaren technischen Störungsfall keine Personen und Sachen gefährden.
     

  • Für die Sicherheit von elektrischen Installationen ist neu der/die Eigentümer/In verantwortlich, d.h. die Kontrolle der Installationen erfolgt nicht mehr durch das energieliefernde Werk.
     

  • Das energieliefernde Werk fordert den/die Eigentümer/In periodisch auf, in den nächsten 6 Monaten einen Sicherheitsnachweis zu erbringen.
     

  • Der/die Eigentümer/In beauftragt ein unabhängiges Kontrollorgan mit der Prüfung der Installationen und erhält -nach der Behebung von eventuellen Mängeln- den Sicherheitsnachweis.
     

  • Kopien der Nachweisprotokolle sind dem energieliefernden Werk einzusenden. Aufbewahrungspflicht der Nachweise und der technischen Unterlagen durch die Eingentümer/In.
     

  • Bei Neuinstallationen, Änderungen und Erweiterungen ist ein Sicherheitsnachweis notwendig.
     

  • Ein Sicherheitsnachweis wird auch bei einer Handänderung, Wechsel durch den/der EigentümerIn, fällig.
     

  • Benützer und Betreiber müssen festgestellte Mängel dem/der EigentümerIn melden.

Vor der Übernahme der Elektro-Installation muss der Ersteller derselben den Sicherheitsnachweis erstellen und dem/der EigentümerIn überreichen.