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Die elektrischen Installationen dürfen im
normalen Betrieb und im voraussehbaren technischen Störungsfall keine
Personen und Sachen gefährden.
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Für die Sicherheit von elektrischen
Installationen ist neu der/die Eigentümer/In verantwortlich, d.h. die
Kontrolle der Installationen erfolgt nicht mehr durch das energieliefernde
Werk.
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Das energieliefernde Werk fordert den/die
Eigentümer/In periodisch auf, in den nächsten 6 Monaten einen
Sicherheitsnachweis zu erbringen.
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Der/die Eigentümer/In beauftragt ein
unabhängiges Kontrollorgan mit der Prüfung der Installationen und erhält
-nach der Behebung von eventuellen Mängeln- den Sicherheitsnachweis.
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Kopien der Nachweisprotokolle sind dem
energieliefernden Werk einzusenden. Aufbewahrungspflicht der Nachweise und
der technischen Unterlagen durch die Eingentümer/In.
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Bei Neuinstallationen, Änderungen und
Erweiterungen ist ein Sicherheitsnachweis notwendig.
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Ein Sicherheitsnachweis wird auch bei einer
Handänderung, Wechsel durch den/der EigentümerIn, fällig.
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Benützer und Betreiber müssen festgestellte
Mängel dem/der EigentümerIn melden.